Das vollelektrische Fahren wird jetzt mit der THG-Quote gefördert: Alle Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (Pkw und Transporter) erhalten jährlich eine lukrative Prämie.
Treibhausgas (THG) wird durch Ihr Elektromobilitäts-Fahrzeug eingespart.
Bonus durch eingesparte THG-Emission oder eine Gutschrift auf Ihren Kundenkonto erhalten.
Entscheiden Sie sich für eine Gutschrift auf Ihr Süverkrüp-Kundenkonto oder die Bar-Prämie:
Ihr einziges To-Do: Einfach registrieren und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hochladen.
Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Daten und Einreichung Ihrer Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie die Gutschrift oder Bar-Prämie innerhalb von 28 Tagen***.
Als Fahrer eines Elektroautos tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement wird seit 2022 vom Gesetzgeber anerkannt. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Sie Ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Damit haben Sie die Möglichkeit, mit uns Geld von den Ölkonzernen in die Elektromobilität umzuverteilen.
Sie müssen nicht mehr tun als eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung Süverkrüps als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per E-Mail.
Um die Prämie für die THG-Quote für ein Kalenderjahr zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens 1. November des selben Jahres bei uns eingegangen sein. Spätere Anträge werden vom Umweltbundesamt nicht mehr angenommen.
Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen, insbesondere im Verkehrssektor. Unternehmen wie z. B. Mineralölgesellschaften, die fossile Brennstoffe (wie Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und damit erheblich zu den CO2-Emissionen beitragen, sind durch die Treibhausgasquote verpflichtet, ihre Emissionen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Die Nichteinhaltung dieser Quote führt zu einer Strafzahlung für jede nicht eingehaltene Tonne CO2.
Jeder Fahrzeughalter, egal ob privat oder gewerblich, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind (Hybridfahrzeuge sind davon ausgeschlossen). Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Nach § 37 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dürfen Unternehmen, die CO2-emittierende Kraftstoffe verarbeiten oder in Verkehr bringen, nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede Tonne CO2, die sie darüber hinaus zu verantworten haben, müssen sie ab 2022 ein Bußgeld von 600 Euro zahlen. Die Mineralölunternehmen können die Strafen jedoch umgehen, indem sie zum Beispiel Biodiesel und Bioethanol verkaufen oder beifügen und Ladestationen an Tankstellen einrichten. Oder wenn sie THG-Quoten – quasi eingespartes CO2 – von Dritten kaufen. Seit 2019 wird auch Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten belohnt und ab 2022 sogar dreifach angerechnet, was zu einem sehr interessanten Mehrwert für Elektroautofahrer führt.
THG-Quoten werden nicht wie beispielsweise CO2-Zertifikate an einer Energiebörse gehandelt. Dementsprechend handelt es sich immer um einen zivilrechtlichen Verkauf und der Markt ist für den Endverbraucher leider nicht sehr transparent.
Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt Süverkrüp in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem sind eine Reihe administrative Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.
Mit der Treibhausgasquote oder der Ausgabe von Umweltzertifikaten will die Bundesregierung finanzielle Mittel von fossilen Produkten auf erneuerbare Energien im Verkehr umverteilen. Auf diese Weise wird eine effiziente Förderung des emissionsfreien Verkehrs geschaffen.
Es ist vorgesehen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht genutzte THG-Quoten an Quotengesellschaften veräußert. In diesem Fall geht die Prämie an den Staat. Sie können den Ölgesellschaften also nicht „schaden“, indem Sie die Prämie nicht beantragen. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, das erhaltene Geld zu spenden. Ihre Spende können Sie dann in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.
Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI).
* Die Auszahlung der Bar-Prämie oder das Aufladen des Kundenkontos erfolgt nach erfolgreicher Zertifizierung des Fahrzeugs innerhalb von 28 Tagen.
** Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Gutschrift, die nach Registrierung jährlich auf Ihr Kundenkonto bei Süverkrüp fließt. Ihr Guthaben kann für Teile & Zubehör, Werkstattbesuche oder einen Fahrzeugkauf eingesetzt werden. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist nicht möglich. Die Gutschrift kann erst mit Leistungen verrechnet werden, die nach Aufladen des Kundenkontos erbracht werden.
*** Teilt uns das Umweltbundesamt nachträglich mit, dass für das Fahrzeug bereits die THG-Quote über eine andere Stelle für das Jahr beantragt wurde, wird Süverkrüp die Bar-Prämie oder bereits eingelöste Gutschrift dem Kunden in Rechnung stellen. Eine noch nicht eingelöste Gutschrift wird storniert.