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Innovative Technik zum besten Preis.

Entdecke die Freiheit des smart #1 und den smart #3, deine flexiblen Begleiter in einer sich ständig wandelnden Welt. Mal geht es um den Weg, mal um das Ziel. Wer ist dein Reisegefährte? Was packst du ein? Und wohin führt dich dein Abenteuer? Der smart #1 bringt dich mühelos hin und zurück, mit einer beeindruckenden Reichweite ohne Grenzen.

Doch das ist nicht alles. Er ist deine Eintrittskarte zu unbegrenzten Möglichkeiten. Intelligente Konzeption und durchdachte Details machen ihn zu einem unverzichtbaren Begleiter. Der smart #1 erfüllt nicht nur deine Wünsche, sondern auch unerwartete Träume. Lass dich nicht aufhalten. Er ist bereit, jede Kurve des Lebens mit dir zu nehmen.

Erlebe die Zukunft der Mobilität – jetzt, heute und für immer im Zeitalter der automobilen Meisterleistungen erstrahlt der smart #3 in voller Pracht und repräsentiert eine perfekte Symbiose aus Sportlichkeit und Extravaganz.

Seine markante Coupé-Karosserie, geziert von athletischen Kurven und der kraftvollen „Shark Nose“, zieht bewundernde Blicke auf sich und lässt die Herzen der Automobilenthusiasten höherschlagen. Dieses Fahrzeug setzt nicht nur neue Maßstäbe im Bereich sportlicher Kompaktwagen, sondern bietet auch eine beeindruckende Ausstattung und ein herausragendes Design.

Sei bereit für die ultimative Fahrerfahrung, denn mit dem smart #1 und dem smart #3 an deiner Seite wird jede Fahrt zu einem unvergesslichen Abenteuer. Willkommen in einer Welt, in der Sportlichkeit und Stil auf höchstem Niveau verschmelzen.

Jetzt ist der sehr beliebte smart #3 am Start, den Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

 

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Elektromobilität zahlt sich aus dank Innovationsprämie.

Der Erwerb (Kauf oder Leasing) von vollelektrischen Fahrzeugen wird in Deutschland durch den Umweltbonus gefördert.

Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird automatisch vom Nettokaufpreis abgezogen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Im Fall des Leasings wird der Herstelleranteil auf die monatliche Leasingrate umgelegt. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für vollelektrische junge Gebrauchtfahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.

Bei Antragstellung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023 beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:

  • für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €), > 40.000 € bis maximal 65.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
  • im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von ≤ 40.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 3.375 € (Bundesanteil: 2.250 €, Herstelleranteil: 1.125 €), ab 24 Monate: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €)/ > 40.000 € bis maximal 65.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil 1.500 €).


Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024
beträgt der Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“:

  • für den Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),
  • im Fall des Leasings eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland bis maximal 45.000 € bei einer Leasingdauer ab 12 bis einschließlich 23 Monate: 2.250 € (Bundesanteil: 1.500 €, Herstelleranteil: 750 €), ab 24 Monate: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €),

 

 

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich Ihrer Information dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus inkl. „Innovationsprämie“ sowie sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen für die Beantragung des Bundesanteils sind in der auf der Website des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbaren Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, laut der aktuellen Förderrichtlinie spätestens jedoch am 31.12.2024.