2023: Neue Förderbedingungen für Ihr Elektrofahrzeug
Seit dem 1. Januar 2023 werden Plug-in Hybride nicht mehr durch die Bundesregierung gefördert. Die Förderung für Elektrofahrzeuge wurde reduziert. Wie im letzten Jahr hat der Bund seinen Anteil am Umweltbonus weiterhin verdoppelt.
Die Förderungshöhe richtet sich nach dem Wert des Fahrzeugs. Hierzu wird der Nettolistenpreis ohne Mehrwertsteuer vom Fahrzeug angesetzt. Die Antragstellung muss bis 31.12.2023 erfolgen und wird beim Kauf oder beim Leasing von vollektrischen Neufahrzeugen gefördert.
Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für Junge Sterne, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen und rein elektrisch oder mit Brennstoffzellen angetrieben werden:
Junge Gebrauchtfahrzeuge, die noch nicht gefördert wurden: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €)
Unsere BDC-Team informiert Sie gerne zu allen Details und prüfen, ob Ihr Wunschfahrzeug förderfähig ist.